Rechtliches
Gesetzliche Gewährleistung
Ihr Anspruch richtet sich gegen den Verkäufer
Bei Mängeln eines gekauften Kunstwerks richten sich Ihre gesetzlichen Mängelrechte gegen den jeweiligen Künstler als Verkäufer. Bei Werken verschiedener Verkäufer bestehen gesonderte Kaufverträge. Eine zusätzliche freiwillige Garantie ist für gesetzliche Mängelrechte nicht erforderlich.
Den Namen und die Kontaktdaten des jeweiligen Verkäufers erhalten Sie vor dem Kauf und anschließend in Ihren Vertragsunterlagen. Ob er nach seiner eigenen Erklärung unternehmerisch oder privat handelt, wird beim Angebot und im Bestellabschluss angezeigt. Entscheidend für Ihre gesetzlichen Rechte sind die tatsächlichen Verhältnisse; eine unzutreffende Kennzeichnung als „privat“ nimmt Ihnen keine Verbraucherrechte.
Kauf als Verbraucher bei einem unternehmerischen Verkäufer
Bei diesen Käufen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Nacherfüllung und die damit verbundenen erforderlichen Kosten trägt der jeweilige unternehmerische Verkäufer. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Sie den Kaufpreis mindern, vom betreffenden Kaufvertrag zurücktreten oder weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen. Ihre Rechte hängen nicht davon ab, dass Sie Transportschäden sofort melden.
Die folgende harmonisierte Mitteilung betrifft ausschließlich Käufe von Verbrauchern bei unternehmerischen Verkäufern.
Kauf bei einem tatsächlich privaten Verkäufer
Auch bei Privatverkäufen bestehen gesetzliche Rechte wegen Mängeln nach dem allgemeinen Kaufrecht. Unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen können insbesondere Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht kommen. Die besonderen Schutzvorschriften des Verbrauchsgüterkaufs gelten bei einem tatsächlich privaten Verkäufer nicht.
Das Fehlen eines gesetzlichen Fernabsatzwiderrufsrechts ist kein Ausschluss der Mängelrechte. Diese Informationen enthalten keinen pauschalen Ausschluss der Gewährleistung oder Haftung privater Verkäufer.
Kontakt zum Verkäufer und zu GlowArt
Sie können Ihre Mängelanzeige unmittelbar an den jeweiligen Verkäufer richten.
Vorgesehener zentraler Kundenservice – noch einzurichten: GlowArt soll Mängelanzeigen und weitere Erklärungen zu Kaufverträgen als ausdrücklich bevollmächtigter Empfangsvertreter der Künstlerverkäufer entgegennehmen. Dafür müssen die Empfangsvollmachten der jeweiligen Verkäufer zunächst bestätigt werden. Die unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer bleibt möglich.